Neuerungen bei BG- und Reha-Sport Abrechnungen.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Neues elektronisch ausfüllbares Formular für die Teilnahmebestätigung Rehabilitationssport

  • Elektronisches ausfüllen mit digitaler Unterschrift ist erlaubt

  • Für die BG muss eine Diagnose (ICD 10 G) erfasst werden

  • neue Fristen für die Behandlung und Abrechnung

  • Definition der Therapieziele sowie Hinweise zur Durchführung

Neue Ära der Reha. Sport Abrechnung: Digitalisierung bringt Effizienzgewinn

Die fortschreitende Digitalisierung prägt eine neue Ära der Rehasport-Abrechnung und Praxisgestaltung. Seit 01.01.2022 hat die Teilnahmebestätigung einen Fortschritt erfahren, inklusive einer zweiseitigen Unterschriftenliste für 60 Teilnahmen und integriertem Abrechnungsblatt. Das Ergänzungsblatt entfällt durch digitale §302-Übermittlung.

Die korrekte Ausfüllung orientiert sich an Vorgaben und elektronischer Datenübermittlung, abhängig vom Kostenträger (z.B. AOK Bayern, Deutsche Rentenversicherung). Die Angebotsnummer (Angebots-ID) gilt nur für AOK Rheinland-Hamburg und Knappschaft. Zwischen- oder Endabrechnung erfordert Abrechnungsblatt. Zwischenabrechnung bei laufender Teilnahme, Endabrechnung nach Genehmigungszeitraum oder vorzeitigem Abbruch (z.B. Umzug, Todesfall). Digitale Unterschrift für Leistungsnachweise und Teilnahmen.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist Antragsformular 56 maßgeblich, ohne feste Zwischenabrechnungsvorgaben. Für Rehasport mit Deutscher Rentenversicherung gilt Formular G0850, 6 Monate Leistungszeitraum, eine Kostenübernahme erfolgt nur in der Endabrechnung.

Digitalisierung revolutioniert den Prozess: Scannen, automatische Planung, digitale Quittierung. Gesammelte Abrechnung und digitale Übermittlung entsprechen den Anforderungen der vernetzten Welt.

Neue Verordnungsformulare der BG für zielgenaue Physio- und Ergotherapie

Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Heilmittelversorgung konzentrieren sich auf die Schaffung einheitlicher Vorgehensweisen, um eine noch effizientere und reibungslosere Durchführung von Physio- und Ergotherapie zu ermöglichen. Das Herzstück dieser Weiterentwicklung ist die Einführung aktualisierter Verordnungsformulare der Berufsgenossenschaften (BG).

Diese Neuerungen sind darauf ausgerichtet, den gesamten Ablauf der Leistungsdurchführung zu optimieren und potenzielle Abrechnungsprobleme mit UV-Trägern zukünftig zu vermeiden. Besonders hervorzuheben sind die klaren Richtlinien für Fristen zum Behandlungsbeginn und zur Behandlungsunterbrechung.

Darüber hinaus wurden die Verordnungen um zusätzliche Informationen erweitert, darunter therapiebegründende Diagnosen, Kontextfaktoren, Therapiehinweise und konkrete Therapieziele (Felder 1 – 4 der Verordnung). Diese Ergänzungen ermöglichen es medizinischem Fachpersonal, fundiertere Diagnosen zu stellen und maßgeschneiderte Therapiepläne zu erstellen, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten abgestimmt sind.

Diese neuen Verordnungsformulare repräsentieren einen bedeutenden Schritt in Richtung einer effizienteren, präziseren und effektiveren Physio- und Ergotherapie.

Jetzt die Digitalisierung meistern

Um der Digitalisierung wirklich gerecht zu werden und die Neuerungen effizient integrieren zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Digitale Fallerfassung durch Barcodescan der neuen Formulare
  • Falldokumentation in einer übergreifenden elektronischen Patientenakte
  • Selbstständige und digitale Leistungsquittierung (Unterschrift) des Patienten
  • automatische Prüfung der neuen BG-Anforderungen
  • digitale Abrechnung
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