Datenaustausch und Direktabrechnung nach §301 & §302 mit der Praxissoftware VivoInform

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in Zusammenarbeit mit der mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), sowie den Verbänden für Rehabilitations-Einrichtungen den 01.07.2021 als verbindliches Datum zur Einführung des digitalen Datenaustausch nach §301 & §302 Absatz 4 SGB V festgelegt. Dies betrifft alle beteiligten Vorsorge- und Reha-Einrichtungen.

Prozesse des digitalen Datenaustausches

Das Verfahren zum digitalen Datenaustausch und dementsprechend die Direktabrechnung mit den Kostenträgern, ist im §301 Absatz 4 SGB V geregelt. Die folgenden Prozesse sind entsprechend abbildbar:

  • Digitale Zuweisung der Patienten
  • Annahme & Absage der Reha-Maßnahme
  • Antrag & Genehmigung von Verlängerung der Kostenzusage
  • Rechnungslegung, Zahlungseingang und Zahlungsgutschrift
  • Aufnahme-, Entlassungs- und Unterbrechungsmitteilungen
  • Dokumentation des medizinischen Verlaufs und Entlassungsbericht

Datenaustausch und Direktabrechnung

Schnell und direkt mit allen Kostenträgern (GKV und DRV) kommunizieren

Um den Anforderungen der Kostenträger gerecht zu werden, nutzen bereits vereinzelte Therapie-Einrichtungen passende Software-Lösungen, die das Verfahren entweder direkt integriert haben oder es über kostenpflichtige Drittanbieter anbieten.

Mit VivoInform als Softwarelösung ist der digitale Datenaustausch und die Direktabrechnung mit allen Kostenträgern (GKV und DRV) bereits integriert.

Datenaustausch und Direktabrechnung nach §301 und §302

Viele unserer Kunden nutzen bereits seit Jahren unsere komfortable und kostensparende Praxissoftware. Sie kommunizieren dadurch digital mit den Kostenträgern und rechnen mit diesen direkt ab. Dadurch profitieren von den folgenden Vorteilen:

  • Digitalisierung beschleunigt und vereinfacht die tägliche Arbeit
  • Abläufe sind zentral in einem System abgebildet
  • Von der Bewilligung bis zum Entlassungsbericht – der digitale Reha-Prozess ist in allen Aktionen integriert
  • Zahlungen der Kostenträger stehen schneller zur Verfügung
  • Aussagefähige Auswertungen, wie Auslastung oder Einhaltung der Qualität (z.B. KTL Auswertung), sind nahtlos möglich

Die digitale Übermittlung der Daten bringt viele Vorteile für alle

Mit dem 301-Verfahren wird die Abwicklung von Leistungen effizienter gestalten. Für Reha-Einrichtungen, sowie Kostenträger (sowohl GKV, als auch DRV) ergeben sich hieraus folgende Vorteile:

  • Ausbau der papierlosen Verwaltung
  • Schnellere Bearbeitung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle
  • Versicherte bekommen Leistungen schneller bereitgestellt
  • Geringere Fehlerquote, die weniger Nacharbeiten bei der Datenerfassung bedingt
  • Entlastung der Verwaltung auf beiden Seiten
  • Kosten für Porto und Versand können zum größten Teil entfallen

Wenn Sie sich also gerade mit dem Thema Datenaustausch und Direktabrechnung nach §301 & §302 Absatz 4 SGB V beschäftigen, dann zögern Sie nicht und ziehen VivoInform als Praxissoftware-Lösung in Betracht. Gerne zeigen wir Ihnen die Funktionsweise von VivoInform. Nutzen Sie dazu unsere unverbindliche und kostenlose Online-Präsentation.